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Die Revision ist für den Betroffenen oft die letzte Möglichkeit, sich gegen die Verurteilung eines Strafgerichts zu verteidigen.

Da das Revisionsgericht ausschließlich die Gesetzmäßigkeit von Verfahren und Urteil überprüft und sehr hohe Anforderungen an die vom Revisionsführer anzubringenden Rügen stellt, bleibt die (erfolgreiche) Verteidigung in Revisionsverfahren nur sehr wenigen besonders qualifizierten Verteidigern vorbehalten.

Grund ist, dass es nicht nur gilt, Rechtsfehler überhaupt aufzufinden und diese entsprechend den überaus hohen formalen Anforderungen an eine Revisionsbegründung ebenso korrekt wie eingängig und überzeugend darzustellen.  Vielmehr besteht die größte Schwierigkeit darin, die „richtigen“ Rügen auszuwählen – den archimedischen Hebelpunkt zu finden statt auf Nebenkriegsschauplätzen zu kämpfen.

Dazu bedarf es neben profunden Rechtskenntnissen insbesondere jahrelanger Erfahrung.