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Unternehmen sehen sich nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichtet, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und regulatorischer Standards zu gewährleisten und darüber hinaus zumeist selbst gesetzte wesentliche ethische Anforderungen zu erfüllen. Längst hat sich für die genannten Vorgaben der eingängige Begriff ‚Compliance‘ etabliert. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Publikationen ist kaum mehr zu überschauen. Gleichwohl wird diese Leitungsaufgabe in mittelständischen Unternehmen – sofern überhaupt vorhanden – allzu oft organisatorisch wie personell vernachlässigt und in der Unternehmensführung defizitär kommuniziert. Die Folgen für das Unternehmen und die verantwortlichen Führungskräfte können, wie zahlreiche aus den Medien bekanntgewordene Fälle zeigen, verheerend sein.

 

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